Briefaktion: Kampagne „GleichBehandeln“ appelliert an Bundestagskandidat*innen

Das Aufenthaltsgesetz verhindert das Recht auf ärztliche Behandlung für alle. Direktkandidat*innen bei der Bundestagswahl sollen nun mit einer Briefkampagne für eine Gesetzesänderung gewonnen werden.

Obwohl sie ein Recht auf medizinische Versorgung haben, bleibt diese hunderttausenden Menschen in Deutschland verwehrt. Denn Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen.

Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Die Deutsche Aidshilfe fordert deshalb gemeinsam mit einem Bündnis aus über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, Amnesty International, die Seebrücke, die Diakonie und Pro Asyl – eine schnellstmögliche Gesetzesänderung.

In einer Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken. Über 22.000 Menschen haben die Petition bereits unterzeichnet. Um weiter politischen Druck aufzubauen, wurden die Unterstützer*innen der Kampagne dazu aufgerufen, den Direktkandidat*innen aus den Wahlkreisen die Forderung von „GleichBehandeln“ vorzustellen und sie zu einer Positionierung zu bewegen. 

Dazu steht nun ein Musterbrief zur Verfügung, der auch persönlich ergänzt oder formuliert werden kann, unter aerztederwelt.org/apps/onlyoffice.

Mehr über die Petition auf gleichbehandeln.de.

Unterzeichnet werden kann die Petition auf WeAct.

 

(ascho)