Wer für sein Alter vorsorgen möchte, kann u.a. die staatlich geförderte Riester/Rürup Rente in Anspruch nehmen und/oder eine private Rentenversicherung abschließen.

Die staatlich geförderten Versicherungen müssen im Falle von „Hartz IV“ nicht verkauft werden. Außerdem gibt es einen Beitragszuschuss des Staates. Jedoch sind diese Modelle  äußerst unflexibel. Beispielweise ist es nicht möglich, vor seinem 60. Lebensjahr oder vor Beginn der Altersrente an sein angespartes Kapital heranzukommen.

Das angesparte Kapital kann dann nur zu 30% ausgezahlt werden, der Rest muss verrentet werden. Sollte der Tod vorzeitig eintreffen, verfällt das Kapital. Was das im Einzelfall bedeutet, ist in einer Beratung zu erfragen.

Wesentlich flexibler sind private Rentenversicherungsverträge. Hierbei ist bei Vertragsprüfungen unter anderem zu beachten, dass sich Rückkaufswerte bereits in den ersten Jahren der Laufzeit bilden und die Kosten bei vorzeitiger Entnahme des Kapitals nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Private Rentenversicherungen lohnen sich aber erst bei einer Laufzeit von über 12 Jahren, es ist also ein langfristiges Modell zur Altersvorsorge.

Bei beiden Vorsorgemodellen wird nicht nach einer HIV-Infektion gefragt.