Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle wurde 2013 auf Beschluss der Mitgliederversammlung (MV) als besonderes Verbandsorgan nach § 13 der Satzung eingerichtet. Sie besteht aus bis zu vier Mitgliedern und bis zu drei stellvertretenden Mitgliedern, die von der MV für drei Jahre gewählt werden.

Die Schlichtungsstelle moderiert in Konfliktfällen auf Ersuchen der Konfliktparteien und wirkt auf eine Beilegung des Konflikts hin. Zunächst müssen die Konfliktparteien versuchen, den Konflikt selbst beizulegen.

Die Schlichtungsstelle kann in allen Konflikten zwischen Mitgliedsorganisationen mit der Deutschen Aidshilfe (DAH), zwischen Mitgliedsorganisationen untereinander und zwischen Organen der DAH angerufen wurden. Ausführliche Informationen zu Aufgaben, Zusammensetzung und Schlichtungsverfahren finden sich hier.

Kontakt per Mail über die Sachbearbeitung Verband (annette.fink@dah.aidshilfe.de)