Die DAK übernimmt rückwirkend ab 1. Januar die Kosten für PrEP-Medikamente
Als erste gesetzliche Krankenkasse finanziert die DAK ihren Versicherten die Medikamente für die HIV-Prophylaxe PrEP – schon vor der allgemeinen Einführung der PrEP als Kassenleistung.
Dies teilte die DAK am 12. Februar 2019 gegenüber aidshilfe.de und auf ihrer Website mit.
Erstattet werden maximal 200 Euro pro Quartal abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2019. Das reicht für drei Monats-Rationen aktuell im Handel befindlicher Generika des PrEP-Medikaments Trudava aus.
Voraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und ein Privatrezept über ein in Deutschland zugelassenes PrEP-Medikament.
Dieses Rezept wird bei einer deutschen Apotheke oder ausländischen Versandapotheke vorgelegt, entwertet und dann zusammen mit der Quittung über die Medikamentenkosten bei der DAK zur Erstattung eingereicht. Das ist auch online möglich.
Keine Erstattung für selbst importierte Medikamente und privat abgerechnete Untersuchungen
Nicht erstattet werden Kosten für Medikamente, die z.B. aus dem Ausland mitgebracht oder eingeführt werden. „Wir möchten, dass unsere Versicherten mit regulären Arzneimitteln versorgt werden, für die auch die entsprechenden Qualitätsstandards erfüllt sind“, teilte die DAK-Pressestelle mit.
Für den Fall, dass die Praxis den PrEP-Anwender_innen für die notwendigen Vor- und Begleituntersuchungen eine Privatrechnung ausstellt, werden diese Kosten allerdings nicht von der DAK übernommen.
Bundesversicherungsamt: Bislang keine Anträge anderer Kassen
Die DAK hatte Ende November mitgeilt, die PrEP als freiwillige Satzungsleistung anzubieten. Das Bundesversicherungsamt erteilte am 6. Februar die Genehmigung dazu.
Dem Beispiel der DAK ist laut Bundesversicherungsamt bisher keine weitere gesetzliche Krankenkasse gefolgt.
Einige private Krankenversicherungen scheinen die Kosten für die PrEP-Medikamente und die begleitenden Untersuchungen zumindest in einzelnen Fällen ebenfalls zu erstatten.
ascho/hs