Frankreich baut Diskriminierung von Menschen mit HIV ab

In Frankreich muss man künftig keinen Gesundheitsfragebogen mehr ausfüllen, wenn man einen Bau- oder Immobilienkredit bis zu 200.000 Euro absichern will.

Beschlossen hat dies die französische Nationalversammlung in ihrer Sitzung am 15. Februar 2022

Das „Gesetz für einen gerechteren, einfacheren und transparenteren Zugang zum Markt der Kreditabsicherungen“ soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Es ermöglicht es Versicherungsnehmer*innen zudem, ungünstige Versicherungen zu kündigen und sich zu den neuen Bedingungen neu zu versichern.

Die französische HIV-Organisation AIDES bezeichnet dies als großen Fortschritt bei der Beseitigung HIV-bezogener Diskriminierung.

Bisher hatten Menschen mit chronischen Krankheiten wie HIV kaum Möglichkeiten, einen entsprechenden Kredit bewilligt zu bekommen.

„Recht auf Vergessen“ von Krebs- und Hepatitis-C-Erkrankungen künftig nach fünf Jahren

Darüber hinaus verkürzt das neue Gesetz das „Recht auf Vergessen“ im Zusammenhang mit solchen Versicherungen von zehn auf fünf Jahre.

Menschen, die von Krebs oder Hepatitis C geheilt sind, müssen diese Erkrankungen nach fünf Jahren nicht mehr in medizinischen Fragebögen – etwa von Versicherungen – erwähnen.

Deutschland hinkt der medizinischen Entwicklung hinterher

Auch in Deutschland fordern Banken, Sparkassen und andere Baufinanzierer für einen Bau- oder Immobilienkredit zur finanziellen Absicherung zumeist eine Risikolebensversicherung.

Diese wird nur gewährt, wenn das Ergebnis der Gesundheitsprüfung den Anforderungen entspricht.

Vorerkrankungen wie ein Gehirntumor, Krebs, ein Schlaganfall und eben auch eine HIV-Infektion führen in der Regel jedoch zu Risikozuschlägen, Laufzeitbegrenzungen oder sogar zu einer grundsätzlichen Ablehnung.

Dass eine HIV-Infektion mittlerweile gut behandelbar ist und Menschen mit HIV eine vergleichbare Lebenserwartung haben wie andere, spiegelt sich in diesen Regelungen nicht wider.

(ascho/hs)

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