HIV-positive Ärzte in den OP!

Nach der neuen Empfehlung für das Gesundheitswesen dürfen HIV-infizierte Beschäftigte nun sämtliche medizinischen Tätigkeiten vornehmen.

Eine HIV-Übertragung durch infiziertes medizinisches Personal auf Patienten sei bei nichtinvasiven medizinischen Maßnahmen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen, wenn die üblichen Maßnahmen zur Hygiene eingehalten werden.

Dies gelte unabhängig von der Viruslast, heißt es in den im August 2012 von der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie GfV) veröffentlichten Empfehlung.

HIV-positive Beschäftigte mit nicht mehr nachweisbarer Viruslast (unter 51 Viruskopien pro Milliliter Blut) können nunmehr alle operativen und invasiven Tätigkeiten durchführen. DVV und GfV berücksichtigen damit auch, dass unter wirksamer HIV-Therapie die Infektiosität erheblich gesenkt ist.

Bei den genannten Tätigkeiten wird den Beschäftigten allerdings empfohlen, doppelte Schutzhandschuhe zu tragen. Außerdem sollten sie sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen und HIV-ärztlich betreuen lassen.

Ziel der Empfehlung sei die Verhinderung sogenannter „Krankenhausinfektionen“, heißt es in der Einleitung. Sie soll in erster Linie dem Patientenschutz dienen, aber auch „die beruflichen Interessen der HIV-positiven Beschäftigten berücksichtigten“.

„Es gibt immer noch viele unbegründete Infektionsängste, die dazu führen, dass HIV-positive in medizinischen Berufen ausgegrenzt werden. Dabei sind HIV-Übertragungen von Ärzten oder Krankenpflegekräften auf Patienten extrem selten“, sagt Steffen Taubert aus dem Medizinreferat der Deutschen AIDS-Hilfe.

„Seit Beginn der HIV-Epidemie hat man weltweit nur vier Fälle dokumentiert, bei denen neun Patienten angesteckt wurden. Seit 2003 ist kein solcher Fall mehr bekannt geworden, und in Deutschland hat es seit Epidemiebeginn noch keinen einzigen gegeben.“

Gründe seien hohe Hygienestandards, vor allem aber die im Vergleich zu anderen Krankheitserregern wie etwa dem Hepatitis-B- oder -C-Virus schwere Übertragbarkeit von HIV.

„Die neue Empfehlung begrüßen wir sehr“, so Taubert. Dass sie sich auf alle Beschäftigten im Gesundheitswesen bezieht, hält Steffen Taubert allerdings für unnötig: „Viele haben gar keinen Patientenkontakt oder führen in der Krankenversorgung Tätigkeiten aus, bei denen eine HIV-Übertragung ausgeschlossen werden kann.“

(ch)

weiterführende Links:

Meldung bei faz.net vom 15. August 2012  

Empfehlungen der DVV und GfV vom zur Prävention vom 3. Mai 2012 der nosokomialen Übertragung von Humanem Immunschwäche Virus (HIV) durch HIV-positive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen   

 

 

Ausführliche Informationen zum Thema finden sich im Online-Magazin HIV.Report der Deutschen AIDS-Hilfe http://www.hivreport.de.