HIV-Prophylaxe PrEP wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 11. Mai tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es regelt auch den Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Finanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP. Abgerechnet werden kann die Leistung voraussichtlich ab dem 1. September.

Laut TSVG haben gesetzlich krankenversicherte Menschen ab 16 Jahren mit einem substanziellen Infektionsrisiko einen gesetzlichen Anspruch auf die Beratungen, Vor- und Begleituntersuchungen sowie Medikamente, die für diese Form der HIV-Prophylaxe nötig sind.

PrEP-Finanzierung durch gesetzliche Kassen voraussichtlich ab 1.9.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben nun bis Ende Juli Zeit, Näheres zu den Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen zu vereinbaren.

Ab dem 1. September könnte ihre Vereinbarung dann Bestandteil des Bundesmantelvertrags sein. Er trifft Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung und zu Überweisungen und Verordnungen.

Regelung gilt nicht für private Krankenkassen

Der Verband der Privaten Krankenversicherung teilte der Deutschen Aidshilfe im März 2019 auf Anfragte mit, das TSVG beziehe sich nur auf gesetzliche Kassen und verpflichte die privaten Kassen nicht.

Der PKV-Verband wolle dahin wirken, dass die PrEP den Versicherten – analog zu den Vereinbarungen der GKV – ermöglicht werde. Jede Kasse werde dazu aber eigene Regelungen finden.

Deutsch-Österreichische PrEP-Leitlinien liegen vor

Die Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-PrEP vom 24.5.2018 sehen ein „substanzielles HIV-Infektionsrisiko“ bei Menschen aus Gruppen, in denen HIV besonders häufig vorkommt.

Dies treffe insbesondere auf Männer und trans* Personen zu, die innerhalb der letzten drei bis sechs Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten Analverkehr ohne Kondom hatten oder bei denen in den letzten zwölf Monaten eine sexuell übertragbare Infektion diagnostiziert wurde.

Ein erhöhtes Risiko könne außerdem bestehen

  • bei Partner_innen von Menschen mit HIV, deren Viruslast nicht durch eine HIV-Therapie seit sechs Monaten unter 200 Virus-Kopien pro ml liegt,
  • bei Menschen mit Sex ohne Kondom mit Partner_innen, bei denen eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist – einschließlich männlicher und zum Teil auch weiblicher Sexarbeiter_innen „mit in der Regel kondomlosem Verkehr“ sowie
  • bei Drogen injizierenden Personen ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien.

Die PrEP wirkt

Die PrEP ist mittlerweile weltweit in vielen Ländern eingeführt. Einen Überblick (Stand: März 2019) bietet der „Global PrEP Tracker“ auf www.prepwatch.org.

In den USA und andernorts wird der verstärkte Einsatz der HIV-Prophylaxe mit sinkenden HIV-Neudiagnosen in Verbindung gebracht.

(ascho/hs)

Informationen zur HIV-PrEP auf aidshilfe.de

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum TSVG