Jugendschutzfilter verhindert Aufklärung für Jugendliche

Rotes Stoppschild statt Informationen und Unterstützung: Webseiten von Aidshilfe-Organisationen und anderen gemeinnützigen Organisationen gesperrt. Jugendschutz muss diskriminierungsfreie, altersgerechte Angebote stärken statt sabotieren.

Der weit verbreitete technische Jugendschutzfilter „JusProg“ hat über lange Zeit den Zugriff auf bestimmte Webseiten der Deutschen Aidshilfe (DAH) und einiger ihrer Mitgliedsorganisationen zu Aufklärung über HIV und sexuell übertragbare Infektionen sowie sexueller Bildung blockiert. Auch zahlreiche andere wichtige Angebote sind betroffen. Darüber berichten der Bayerische Rundfunk (BR) und netzpolitik.org.

„Diese Sperrpraxis ist diskriminierend und wirkt dem Auftrag der Aufklärung und Prävention entgegen. Jugendlichen werden damit lebenswichtige Informationen vorenthalten. Angebote zu sexueller Bildung für junge Menschen gilt es zu stärken statt wegzufiltern“, sagt Ulf Kristal vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe. „Gerade bei sensiblen Themen brauchen Jugendliche vertrauenswürdige, altersgerechte Angebote.“

Stoppschild für queeres Coming-out

JusProg ist weit verbreitet, unter anderem weil es sich um das einzige Programm dieser Art handelt, das in Deutschland nach gesetzlichen Vorgaben anerkannt ist. Der Jugendschutzfilter kann von Eltern oder Schulen auf Geräten installiert werden, die Kinder und Jugendliche nutzen, läuft aber zum Beispiel auch auf im öffentlichen BayernWLAN des Freistaates mit. Er soll anhand bestimmter Schlüsselwörter potenziell jugendgefährdende Inhalte blockieren. Rund eine Milliarde Webseitenaufrufe pro Monat laufen laut dem Betreiber von JusProg, einem gleichnamigen Verein, durch den Filter.

Von einem roten Stoppschild empfangen wurden Informationssuchende zum Beispiel beim Aufruf der Webseiten MeinComingOut.de, ein Unterstützungsangebot für queere Jugendliche im Coming-out-Prozess der DAH-Präventionskampagne ICH WEISS WAS ICH TU sowie von Herzenslust in Nordrhein-Westfalen, Sidekicks aus Berlin und sag-muenchen.de. Sie bieten Informationen zu sexueller Gesundheit für Männer, die Sex mit Männern haben. Betroffen war auch das Portal drugchecking.berlin von Vista, der Schwulenberatung Berlin und Fixpunkt. Wie es in Prävention und Aufklärung erforderlich ist, sprechen die Angebote bezüglich Sexualität und Drogenkonsum eine klare, an der Zielgruppe orientierte Sprache – die der technische Filter dann falsch interpretiert. Alle genannten Organisationen erhalten für ihre Arbeit eine öffentliche Förderung.

Technik darf beim Jugendschutz nicht alles sein

Die Deutsche Aidshilfe hat von den JusProg-Betreibern eine sofortige Freigabe der Seiten gefordert, die mittlerweile auch erfolgt ist, darüber hinaus eine gründliche Klärung, wie es zu der Panne kommen konnte. JusProg e.V. hat bereits Maßnahmen ergriffen, um falsche Sperrungen in Zukunft zu reduzieren.

Die Recherche zeigt aber, dass weiterreichende Maßnahmen notwendig sind.

„Bei technischen Jugendschutzmaßnahmen bedarf es einer diskriminierungssensiblen Umsetzung. Um ungerechtfertigte Sperrungen zu verhindern, müssen unabhängige Fachleute die Systeme kontrollieren und korrigieren – nach öffentlich nachvollziehbaren Kriterien“, betont DAH-Vorstand Ulf Kristal.

Betreiber gesperrter Seiten sollten zudem standardmäßig informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls wehren können.

Zugleich brauchen Jugendliche mehr nicht-technische Maßnahmen zum Jugendschutz, zum Beispiel in Form von guten Aufklärungsmaßnahmen und altersgerechter sexueller Bildung. An Schulen geschieht dies oft unzureichend – vor allem mit Blick auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.

Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zu diesen Themen ist daher unverzichtbar. Oft ist ihre Finanzierung prekär.

„Wenn jugendgerechte Angebote dann noch durch Jugendschutzfilter von ihren Zielgruppen abgeschnitten werden, entsteht bezüglich Aufklärung und Prävention eine gefährliche Unterversorgung – mit fatalen Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit von jungen Menschen“, sagt Kristal.

Darüber hinaus schränken Jugendschutzfilter, wenn sie in öffentlichen Netzen wie dem „Bayern WLAN“ oder in Verkehrsbetrieben zum Einsatz kommen, alle Menschen ein, ganz unabhängig von ihrem Alter.

JusProg ist kein Einzelfall

Das Thema von Inhaltsfiltern ist der Deutschen Aidshilfe nicht neu: Die DAH-Antidiskriminierungsstelle bearbeitete zum Beispiel einen Fall, wonach ein schwuler Mann aus dem Netz einer Reha-Klinik nicht auf das queere Newsportal queer.de und das schwule Netzwerk Romeo zugreifen konnte. Auch in anderen sozialen Netzwerken gestaltet sich eine sexualitätsbejahende Bildungsarbeit oft schwierig, weil Beiträge, die das Wort „Sex“ auch nur beinhalten, oft geblockt oder in ihrer Reichweite eingeschränkt werden.

„Prävention kann nur gelingen, wenn über Sexualität gesprochen werden darf – in positiver und unterstützender Weise“, betont DAH-Vorstand Ulf Kristal.

 

Bericht auf BR

Bericht bei Netzpolitik.org

Bericht auf tagesschau.de