Kündigung wegen HIV in der Probezeit: Klage in erster Instanz abgewiesen

Die Klage des Chemielaboranten Sebastian F. gegen seinen Arbeitgeber, der ihm in der Probezeit wegen seiner bekannt gewordenen HIV-Infektion gekündigt hatte, ist in erster Instanz abgewiesen worden.

Der Kläger und sein Anwalt wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann voraussichtlich Berufung einlegen. Das bestätigte Sebastian F. heute gegenüber der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH).

Der 24-jährige F. hatte in der Probezeit von seinem Arbeitgeber, einem pharmazeutischen Unternehmen, die fristlose Kündigung erhalten, nachdem im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung ein HIV-Test positiv ausgefallen war (aidshilfe.de berichtete). Die Begründung des Pharmaunternehmens lautete, es müsse seine Kunden vor HIV schützen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat die Kündigung scharf kritisiert, denn die HIV-Infektion des Mitarbeiters stellte keinerlei Gefährdung von Kollegen oder Kunden des Unternehmens dar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt nach Auffassung der DAH auch vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, die durch eine HIV-Infektion entstanden sind. Eine Kündigung ist dementsprechend auch während der Probezeit unzulässig. Dieser Ansicht hat sich das Gericht der ersten Instanz aber offenbar nicht angeschlossen.

(howi)

Weitere Informationen:

Bericht auf aidshilfe.de vom 25.07.2011