Mustervertrag für die Substitutionsbehandlung vorgestellt

Behandlungsverträge zwischen Substitutionspatient_innen und Substitutionsärzt_innen sind oft mangelhaft, zum Teil bestehen sogar keine Vereinbarungen.

Zu diesem Ergebnis kam eine 2017 vom JES-Bundesverband durchgeführte Befragung von mehr als 800 Substitutionspatient_innen.

Demnach boten die meisten Vertragswerke keine Möglichkeit für individuelle Absprachen. Zudem wurden einige Verträge als überaus diskriminierend empfunden und waren von zweifelhafter Qualität.

Um diesen Missstand zu beheben, hat das Drogenselbsthilfenetzwerk JES gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe (DAH) und anderen Unterstützer_innen einen Musterbehandlungsvertrag erarbeitet.

Vereinbarungen zur Substitution zwischen Ärzt_in und Patient_in

Darin festgehalten werden unter anderem Vereinbarungen zum Datenschutz, zur Wahl des Substitutionsmedikaments, zur Bewertung des Therapieverlaufs, zur Durchführung von Kontrollen sowie zur Diagnose und Behandlung von Begleiterkrankungen wie Hepatitis A, B, C und HIV.

Die Vertragsvorlage bietet Ärzt_innen und Patient_innen darüber hinaus die Möglichkeit, die Behandlungsziele gemeinsam zu formulieren. „Der Vertrag greift den Geist der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer sowie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Behandlung Opioidabhängiger auf und bietet eine Grundlage, um Patient_innen zu Partner_innen in der Substitution zu machen und deren aktiven Einbezug zu fördern“, erklärt Dirk Schaeffer, DAH-Referent für Drogen und Strafvollzug.

Der Musterbehandlungsvertrag soll nun über die im Bereich Substitution aktiven Verbände und Organisationen, wie dem Dachverband substituierender Ärzte Deutschlands und der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, bekannt gemacht werden. Auch einige Kassenärztliche Vereinigungen haben bereits Interesse an der Vorlage signalisiert.

(ascho)