Richtigstellung: Medizinische Hochschule Hannover darf HIV-Patienten weiter behandeln

Gesundheitsministerium muss Genehmigung zur Behandlung von Menschen mit HIV im Krankenhaus ausführlicher begründen

Am 2.9. haben wir an dieser Stelle gemeldet, die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) dürfe in Zukunft keine HIV-Patienten mehr behandeln. Wir bezogen uns dabei auf einen Artikel im Ärzteblatt über ein Urteil des Sozialgerichts Hannover. Demnach hatte das Gericht die Behandlung von HIV-Patienten im Krankenhaus abgelehnt, weil bei der Genehmigung durch das Land Niedersachsen vertragsärztliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Geklagt hatte ein niedergelassener Arzt mit Schwerpunkt HIV.

Diese Darstellung war leider ungenau und führte zu falschen Schlüssen. Nach Angaben der Medizinischen Hochschule Hannover verhält es sich folgendermaßen: Das Sozialgericht Hannover hat dem Niedersächsischen Sozialministerium aufgegeben, näher zu begründen, warum esdie Behandlung von HIV-Patienten auch im Krankenhaus für sinnvoll hält.

Um dem Ministerium Zeit zur entsprechenden Ergänzung  der Genehmigung zu lassen, hat das Gericht der MHH erlaubt, ihre HIV-Patienten zunächst für ein halbes Jahr weiter zu behandeln (Rechtsgrundlage ist die § 116b Abs. 2 SGB V).

Die Medizinische Hochschule Hannover teilt außerdem mit, es handele sich bislang lediglich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren, die zudem noch nicht rechtskräftig sei:

 „Gegebenenfalls können die Gerichte im parallel laufenden Hauptsacheverfahren oder in einer zweitinstanzlichen Entscheidung zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Medizinische Hochschule Hannover ist zuversichtlich, dass die Kontinuität der Versorgung in ihrer HIV-Ambulanz für die dort behandelten Patienten auf dem langjährig bestehenden Niveau auch über die vom Gericht zunächst gesetzte Frist hinaus gewährleistet sein wird.“

Für den Fehler in unserem Bericht bitten wir um Entschuldigung.

(howi)