Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP aktualisiert

Nach einem Kontakt mit HIV kann eine medikamentöse Prophylaxe (HIV-Post-Expositions-Prophylaxe, kurz HIV-PEP) eine HIV-Infektion meistens verhindern. Die Deutsche und die Österreichische AIDS-Gesellschaft haben ihre Leitlinie zur HIV-PEP nun aktualisiert.

Bei der Frage, wann eine HIV-PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, hat sich nur wenig geändert. Neu sind Empfehlungen für die Medikamente sowie zum Vorgehen bei tiefen Bissverletzungen, blutenden Schnittverletzungen mehrerer Beteiligter und bei sexualisierter Gewalt.

HIV-PEP: empfehlen, anbieten, nicht anbieten?

Entscheidend dafür, ob eine PEP empfohlen, angeboten oder nicht angeboten werden soll, ist die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung. Sie steigt mit der übertragenen Virenmenge und hängt auch vom Ort (intakte Haut, verletzte Haut, Schleimhaut), der Art und der Dauer des Kontakts mit HIV ab.

Unter einer Behandlung mit HIV-Medikamenten ist die Zahl der HIV-Kopien im Blut und anderen Körperflüssigkeiten so gering, dass eine HIV-PEP in der Regel nicht angezeigt ist.

Zu HIV-Infektionen kann es kommen, wenn größere Mengen HIV-haltiger Körperflüssigkeiten von Menschen mit HIV übertragen werden, die keine HIV-Medikamente nehmen oder bei denen die Medikamente die Virenvermehrung nicht vollständig unterdrückt wird. Zu diesen Körperflüssigkeiten gehören vor allem Blut, Samenflüssigkeit, Vaginalsekret und der Flüssigkeitsfilm auf Darmschleimhaut.

HIV-PEP: Arbeitswelt, Sex, Drogenkonsum

  • Im beruflichen Zusammenhang wird eine HIV-PEP dann empfohlen, wenn zum Beispiel bei einer Stichverletzung durch die Haut (perkutan) mit einer Injektionsnadel oder einer anderen Hohlraumnadel oder bei einer Schnittverletzung mit einem Skalpell oder Messer eine größere Menge einer (wahrscheinlich) HIV-haltigen Körperflüssigkeit in den Körper gelangt.
  • Um eine HIV-Infektion auf sexuellem Weg zu stoppen, wird eine PEP bei ungeschütztem eindringendem oder aufnehmendem Anal- oder Vaginalverkehr empfohlen, wenn der*die Sexualpartner*in mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine nicht oder nicht ausreichend behandelte HIV-Infektion hat.
  • Im Kontext des intravenösen Drogengebrauchs wird zu einer HIV-PEP geraten, wenn ein Injektionsbesteck geteilt wurde, das Blut mit einer infektionsrelevanten HIV-Menge enthält. Gebrauchte Spritzen, die etwa in Parks gefunden werden, stellen dagegen laut Leitlinie kein HIV-Infektionsrisiko dar, sodass keine PEP erfolgen soll.

Neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach sexualisierter Gewalt

In die Leitlinie neu aufgenommen wurden die Aspekte sexualisierte Gewalt und Biss- und Schnittverletzungen:

Opfern sexualisierter Gewalt soll eine PEP angeboten werden, wenn es zu Anal- oder Vaginalverkehr ohne Schutz gekommen ist; explizit genannt werden der Schutz durch Kondome/Femidome oder eine HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe, hinzu kommt der Schutz durch eine HIV-Therapie.

Eine PEP nach Oralverkehr soll hingegen nicht erfolgen, da das HIV-Risiko minimal ist.

Ebenfalls neu: Empfehlungen zur HIV-PEP nach Biss- und Schnittverletzungen

Auch bei tiefen blutigen Bissverletzungen soll eine PEP empfohlen werden, wenn sie durch eine nicht oder nicht ausreichend antiretroviral behandelte HIV-positive Person verursacht wurde, die zum Zeitpunkt des Bisses selbst blutende Verletzungen im Mund aufweist. Als Beispiel wird ein Zungenbiss durch einen epileptischen Anfall genannt.

Bei seriellen Schnittverletzungen, das heißt, wenn mehrere Personen blutende Verletzungen durch dasselbe Instrument erleiden, soll eine HIV-PEP angeboten werden.

(ascho/hs)

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (Version 2022)