Unrecht durch § 175 StGB / § 151 StGB-DDR: Die Zeit für eine Entschädigung rennt!

Seit dem 22. Juli 2017 sind Urteile aufgehoben, die grundgesetzwidrig nach den Paragrafen 175 und 175 a StGB und 151 StGB DDR gefällt worden sind. Die daraus resultierenden Entschädigungsansprüche sind allerdings auf fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes begrenzt. Wer anspruchsberechtigt ist, aber noch keinen Antrag beim Bundesamt für Justiz gestellt hat, kann dies noch bis 21. Juli 2022 erledigen.
 
Viele Anspruchsberechtigte sind bereits verstorben. Andere sind hochbetagt, leben zurückgezogen oder sind pflegebedürftig. Einige wiederum sind noch fit wie Klaus Schirdewahn aus Mannheim, der seine Ansprüche mit Unterstützung durch die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) erfolgreich geltend gemacht hat.
 
Mit einem neuen Flyer und einer Informationskampagne will BISS den Betroffenen helfen, doch noch ihre Ansprüche auf Entschädigung zu verwirklichen. Organisationen aus der schwulen Community, Aidshilfen, aber auch Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Betreuer, die wissen, „dass da etwas war“, bittet BISS, sich mit den Betroffenen in Verbindung mit der Beratungshotline zu setzen: Kostenlos 0800 175 2017 anrufen – Jan Bockemühl berät und begleitet dabei, noch bis spätestens 21. Juli 2022 die Anträge auf Entschädigung zu stellen.