Erster Drogenkonsumraum Baden-Württembergs eröffnet

Am Freitag, dem 6. Dezember 2019, öffnete in der Karlsruher Kriegsstraße der erste Drogenkonsumraum Baden-Württembergs seine Türen.

Betreiberin ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die dafür einen Nebenraum der bereits seit 1994 bestehenden Drogenhilfeeinrichtung „get IN“ angemietet hat.

In der Kontaktstelle konnten Drogengebraucher_innen bislang zwar kostenlose Beratung und Hilfe bekommen, günstig essen und gebrauchte Spritzen und Nadeln gegen saubere Utensilien tauschen, zum Konsumieren mussten sie aber wieder zurück auf die Straße geschickt werden.

Drogenkonsumräume verhindern Infektionen und retten Leben

In dem neuen Raum können Drogenkonsument_innen nun ihre mitgebrachten Substanzen wie Heroin und Kokain unter hygienischen Bedingungen konsumieren. Das soll Infektionen mit HIV oder Hepatitis verhindern. Die anwesenden Mitarbeiter_innen können zudem im Drogennotfall eingreifen und zum Beispiel bei lebensbedrohlichen Überdosierungen Leben retten.

Neben diesen Maßnahmen zur Schadensminimierung bietet das geschulte Personal auch Beratung zur Risikominimierung beim Konsum und zu Möglichkeiten des Ausstiegs aus der Sucht an.

Die Einrichtung soll zudem die Anwohner_innen am Karlsruher Werderplatz entlasten, wo sich zeitweise täglich bis zu 80 Drogengebraucher_innen trafen.

Wer den Raum nutzen möchte, muss zunächst ein Erstgespräch mit einem_r der Sozialarbeiter_innen vor Ort führen und bestimmte Kriterien erfüllen. „Es muss klar sein, dass diese Person harte, illegale Drogen intravenös konsumiert und seit mehreren Jahren abhängig ist“, erklärte Cordula Sailer, Drogenbeauftragte der Stadt Karlsruhe, gegenüber dem SWR. „Der Raum ist also nicht offen für Erstkonsumenten, und auch nicht für Cannabis-Konsumenten.“

Landesverordnung ermöglicht Drogenkonsumräume

Nach monatelangen Verhandlungen hatte das schwarz-grüne Kabinett im Frühjahr 2019 eine Landesverordnung verabschiedet, die Drogenkonsumräume in dem Bundesland ermöglicht (aidshilfe.de berichtete).

Ende April 2018 hatte der Karlsruher Gemeinderat einstimmig die Einrichtung eines Druckraums beschlossen. Im Juni 2018 beschloss die CDU-Landtagsfraktion im Grundsatz, kein Veto gegen eine damals von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) geplante Verordnung einzulegen (aidshilfe.de berichtete).

Die Verordnung ist zunächst auf drei Jahre befristet und erlaubt die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Städten mit mehr als 300.000 Einwohner_innen. Das trifft in Baden-Württemberg neben Karlsruhe noch auf Stuttgart und Mannheim zu.

Bundesweit gibt es derzeit zwei Dutzend Drogenkonsumräume in sieben von sechzehn Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

(ascho/CL)

Weitere Informationen zu Drogenkonsumräumen:

www.drogenkonsumraum.net

Broschüre: „Eine moderne Drogenpolitik nützt allen“