Weiterhin kein Schutz für Opfer von Menschenhandel

In seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode verabschiedete der Bundestag auch eine Gesetzesnovelle, mit der die Prostitution reguliert und der Menschenhandel eingedämmt werden soll.

Bordellbetreiber müssen sich demnach künftig schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hinaus können Auflagen zum Schutz der Sexarbeiterinnen erteilt werden. Mit dem Gesetz will die schwarz-gelbe Koalition eine Lücke in dem vor elf Jahren beschlossenen Prostitutionsgesetz schließen.

SPD, Grüne und Die Linke lehnten die Gesetzesnovelle geschlossen als völlig unzureichend ab. Sie befürchten, dass dadurch kein einziger Fall von Menschenhandel verhindert wird. Hauptkritikpunkt: Die Situation für Opfer von Menschenhandel verändere sich auch durch das neue Gesetz nicht. Wenn sie wagten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auszusagen, drohe ihnen meist unweigerlich danach die Abschiebung. Die Folge: Die Opfer schweigen, und die Menschenhändler bleiben ungeschoren.

Eine Art Kronzeugenregelung für Opfer des Menschenhandels, wie sie vielfach bei der Bundestagsanhörung zum Gesetz gefordert wurde, lehnte die Regierungskoalition ab. Zahlreiche Organisationen, darunter auch die Deutsche AIDS-Hilfe, hatten den Gesetzesentwurf im Vorfeld kritisiert.

„Wir können nur hoffen, dass das Gesetz im Bundesrat blockiert wird“, sagt DAH-Frauenreferentin Marianne Rademacher. Dort verfügt Rot-Grün derzeit über eine Stimmenmehrheit. Wenn Frauen, die selbstbestimmt den Beruf der Sexarbeit gewählt haben, ungerechtfertigt mit Menschenhandel in Verbindung gebracht werden, werde dies fatale Folgen haben, erklärte Rademacher. „Sexarbeiterinnen werden mehr Repressalien befürchten müssen und damit auch für die Prävention schlechter zu erreichen sein.“

„Es reicht nicht, Bordelle der Gewerbeaufsicht zu unterstellen“, sagte die Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Renate Künast dem Deutschlandfunk. Ihre Partei forderte unter anderem, dass Freier bestraft werden, die wissentlich die Dienste einer Frau in Anspruch nehmen, die zur Prostitution gezwungen wurde.

(sho)

Link zur Meldung auf aidshilfe.de über den Protest gegen die Gesetzesinitiative

Meldung „Heute im Bundestag Nr. 354“ vom 25. Juni 2013:  Sachverständige lehnen Gesetzentwurf der Regierung zur Kontrolle der Prostitution ab